AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
SCHRIFTLICHE REGELN ZUM KAUF.
§1 Nutzungsrecht
1.1 Der Anbieter (Carsten Hinrichs, Käthe-Kruse-Straße 35,
26160 Bad Zwischenahn) räumt dem Lizenznehmer gegen Zahlung einer pauschalen und Version-abhängigen Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht für die Software (wpSEO Plugin für WordPress) ein.
1.2 Der Lizenznehmer darf die erworbene Lizenznummer nur selbst benutzen. Er darf Firmenangehörigen die Nutzung gestatten. Firmenangehörige sind fest angestellte Mitarbeiter des Lizenznehmers, hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, wenn sie durch einen Ausschließlichkeitsvertrag an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder gelegentliche Zusammenarbeit, so darf diesem Personenkreis die Nutzung nicht ermöglicht werden.
1.3 Die Software mit dem Lizenztyp „CLASSIC“ schränkt die Nutzung und den Support der Software auf ein bestimmtes, bei der Bestellung angegebenes Projekt ein (Internet-Adresse ist ausschlaggebend). Die Lizenzart „DELUXE“ darf auf eigenen WordPress-Installationen uneingeschränkt oft zum Einsatz kommen. Projekte aus nachweislicher Kundenbeziehung haben die Berechtigung mit einer erworbenen PREMIUM-Lizenz ausgestattet zu werden. Dabei wird die Lizenz an Kunden weder übertragen, weitergegeben noch verkauft.
1.4 Es ist untersagt, die Software und/oder den Lizenzschlüssel mit anderer Software wie beispielsweise Themes, Musterblogs oder Zusammenstellungen kombiniert anzubieten. Diese Beschränkung gilt für jede Lizenzart.
1.5 Das Eigentum an der Software bzw. am Handbuch verbleibt beim Anbieter. Der Lizenznehmer hat kein Recht zur Übertragung oder Übergabe auf oder an Dritte. Die Fertigung von Ablichtungen ist dem Lizenznehmer untersagt. Ferner ist die Weitergabe der Lizenznummer nicht gestattet.
1.6 Der Lizenznehmer darf Copyrightvermerke, Kennzeichen und/oder Eigentumsangaben des Anbieters an der Software oder dem Dokumentationsmaterial nicht verändern.
1.7 Der Lizenznutzer ist berechtigt die zukünftigen Aktualisierungen der Software unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. Die Updates erscheinen in unregelmäßigen Zeitabständen.
§2 Gewährleistung
2.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei ordnungsgemäßer Nutzung auf dem angegebenen System gemäß bestelltem Ausstattungsumfang im Wesentlichen mit den beschriebenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die jeweils aktuellste Programmversion installiert ist und Mindestvoraussetzungen der Software beachtet wurden.
2.2 Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit kaufmännischer und technischer Gründlichkeit erstellt und bearbeitet. Der Lizenznehmer ist darüber aufgeklärt worden, dass die Erstellung einer völlig fehlerfreien Software nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden.
2.3 Maßgeblich für die Bestellung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Anbieter dokumentierte Leistungs- und Preisübersicht. Anhand einer Demo-Version der Software erhält jeder Lizenznehmer vor Vertragsabschluss die Möglichkeit zur Überprüfung des angebotenen Leistungs- und Funktionsumfanges. Nicht aufgeführte Leistungen oder Funktionen sind keine Mängel und keine Fehler.
2.4 Es besteht kein Anspruch auf eine korrekte Funktionsweise im Zusammenhang mit Drittanwendungen und/oder Servereigenschaften. Der Vertrag kann beidseitig (Anbieter und Lizenznehmer) innerhalb von 14 Tagen durch Gelderstattung (Geld-Zurück-Garantie) beenden werden. Beanstandungen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht geltend gemacht werden.
2.5 Für bestimmte Platzierungen innerhalb einer Suchmaschine gibt der Anbieter keinerlei Zusicherungen. Der Lizenznehmer steuert die Software nach eigenem Ermessen.
2.6 Der Support bzw. die Unterstützung seitens des Anbieters erfolgt auf freiwilliger Basis. Ein Anspruch darauf seitens des Lizenznehmers besteht nicht.
2.7 Der Anbieter ist berechtigt, die Programmierung und die Veröffentlichung der Software jederzeit zu beenden. Ab diesem Zeitpunkt besteht keinerlei Anspruch auf Unterstützung, Funktionsweise und Aktualisierung der Software.
2.8 Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Software.
§3 Haftung
3.1 Haftung und Schadensersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Nutzer aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
3.2 Eine Haftung des Anbieters wird im Übrigen auf den Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden wird ausgeschlossen.
3.3 Der Lizenznehmer kann die in der Software aufzunehmende Firmierung seines Gewerbes selbst festlegen. Der Lizenznehmer hat bei seiner Firmierung auf die Wettbewerbsrichtlinien selbst zu achten. Gibt der Lizenznehmer keine Firmierung an, wird eine solche vom Anbieter nicht aufgenommen. Wird der Lizenznehmer wegen Wettbewerbsverstößen in Anspruch genommen, die ihm bei Anwendung der Software des Anbieters unterlaufen sind, stellt der Lizenznehmer den Anbieter von diesen Ansprüchen frei.
3.4 Der Lizenznehmer stellt den Anbieter ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die in Folge der Anwendung der Software durch den Lizenznehmer erhoben werden.
3.5 Der Lizenznehmer haftet für die Unversehrtheit der ihm übergebenen Software, der Lizenznummer und des Handbuches. Bei Verlust oder Beschädigung hat er für die entstehenden Kosten aufzukommen.
§4 Zahlung von Lizenzgebühren
4.1 Für die regelmäßige Nutzung der Software ist eine pauschale Lizenzgebühr (kein Abo) zu entrichten. Kommt der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der Software zu unterbinden.
4.2 Der Anbieter ist berechtigt, Software-mäßige Schutzmechanismen zur Sicherung der eigenen Ansprüche zu implementieren. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer über die Implementierung, die Änderung oder die Erweiterung dieser Schutzmechanismen zu unterrichten.
4.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Lizenznehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nachkommt, bei der Anwendung der Software zu unterstützen.
4.4 Nach ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zu keinerlei unentgeltlichen Leistungen gegenüber dem ehemaligen Lizenznehmer verpflichtet. Sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche verfallen. Der Anbieter gibt dem Lizenznehmer die Möglichkeit, die Daten (Einstellungen der Software) rekordweise (jeden Datensatz einzeln) in EDV-Form (XML-Format) zu exportieren. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die Software nach Ablauf dieser Frist nur noch eingeschränkt nutzbar ist, insbesondere ist keine Neueingabe von Daten mehr möglich.
§5 Widerrufsrecht
5.1 Der Lizenznehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
5.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Lizenznehmer den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
5.3 Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag widerruft, werden alle Zahlungen, die der Betreiber vom Lizenznehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Lizenznehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§6 Lieferumfang
6.1 Der Lieferumfang besteht aus mehreren auf dem Server des Lizenznehmers ausführbaren, komprimierten Script-Dateien und einem Online-Handbuch. Eine Verpflichtung zur Lieferung eines Handbuches in gedruckter Form besteht nicht.
§7 Schlussbestimmungen
7.1 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, und sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland aufweist, ist der Gerichtsstand Hamburg.
7.2 Falls eine einzelne Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses unwirksam sein sollte, oder dieses Vertragsverhältnis Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre.
7.3 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.